
Beschwerden
Beschwerde einreichen
Sie sind mit einer unserer Dienstleistungen nicht zufrieden? Hier erfahren Sie, wie Sie uns das mitteilen, wie wir Ihre Beschwerde bearbeiten und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Was ist eine Beschwerde?
Mit einer Beschwerde teilen Sie uns mit, dass Sie mit einer unserer Dienstleistungen unzufrieden sind, zum Beispiel mit einem Zahlungsvorgang, mit Gebühren, einer Kontosperrung oder der Qualität unserer Antwort. Eine einfache Frage oder ein Auftrag (Information, Dokument, Zahlungsvorgang) ist keine Beschwerde. Wenden Sie sich in diesem Fall einfach an unseren Kundenservice.
Schritt 1: Beschwerde an den Kundenservice senden
Senden Sie uns Ihre Beschwerde schriftlich über unser Kontaktformular.
Damit wir sie schnell bearbeiten können, geben Sie bitte Folgendes an:
- Ihren Vor- und Nachnamen
- die mit Ihrem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse
- den Gegenstand Ihrer Beschwerde
- die betreffenden Datumsangaben und Beträge
- alle hilfreichen Unterlagen (Screenshot, Kontoauszug, bisheriger Nachrichtenverlauf …)
Sie haben uns bereits telefonisch kontaktiert? Damit Ihre Beschwerde erfasst und weiterverfolgt werden kann, müssen wir sie schriftlich erhalten. Geben Sie nach Möglichkeit das Datum Ihres Anrufs an.
Unsere Antwortfristen
- Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von 10 Geschäftstagen, sofern wir Ihnen nicht bereits vorher antworten.
- Betrifft Ihre Beschwerde einen Zahlungsdienst (Überweisung, Lastschrift, Karte, Konto), antworten wir Ihnen innerhalb von 15 Geschäftstagen. Benötigen wir in Ausnahmefällen mehr Zeit, erklären wir Ihnen die Gründe und nennen Ihnen einen Termin für unsere Antwort, der 35 Geschäftstage nicht überschreitet.
- Alle anderen Beschwerden beantworten wir innerhalb von höchstens 1 Monat.
Schritt 2: Überprüfung durch die Geschäftsleitung beantragen
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie beantragen, dass Ihre Beschwerde von der für Beschwerden zuständigen Person auf Ebene der Geschäftsleitung von Sogexia erneut geprüft wird. Dieser Schritt ist Voraussetzung, wenn Sie sich anschließend an die CSSF wenden möchten.
Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Geben Sie in Ihrer Nachricht deutlich an, dass Sie sich an die für Beschwerden zuständige Person auf Ebene der Geschäftsleitung wenden möchten, und nennen Sie die Referenznummer Ihrer ersten Beschwerde.
Schritt 3: Beschwerde bei der CSSF einreichen
Haben Sie innerhalb eines Monats nach Ihrem Schreiben an die für Beschwerden zuständige Person keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich kostenlos an die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier), die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde, wenden. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Ihrer ersten Beschwerde bei Sogexia erfolgen.
- Online: Beschwerdeformular der CSSF
- Per E-Mail: reclamation@cssf.lu
- Per Post: CSSF, Département Juridique, 283 route d’Arlon, L-2991 Luxembourg
Ihre weiteren Rechte
Diese Schritte lassen Ihr Recht unberührt, die zuständigen Gerichte anzurufen.
Letzte Aktualisierung: 28. Oktober 2026
